Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-2154
  
Besetzung:
   
Vorsitzende Richterin am OLG Pelzner
Richter am OLG Neetix (stellvertretender Vorsitzender)
Richterin am OLG Waldeyer-Gellmann (0,5)
Richterin am LG Zellhorn (0,6)

Für die Strafverfahren 20 KLs 4/20 und 20 KLs 7/23 bleibt Frau Richter am LG Zellhorn bis zu deren Erledigung dem Landgericht Münster zugewiesen.

Vertreter: 26. Zivilsenat, in zweiter Linie 9. Zivilsenat

Zuständigkeit:   

  1. Unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlung – auch aus solcher gegen den Willen des Behandelten – einschließlich der Rückgriffs- und Ausgleichsansprüche gegen an der Heilbehandlung beteiligte Personen;

  2. die Streitigkeiten zwischen dem Verband der privaten Krankenversicherungen und einzelnen Krankenhäusern gemäß § 17 Abs. 1 KHEntG;

    zu Nr. 1.) und 2.):
    aus den Landgerichtsbezirken

                                               Dortmund, Essen, Hagen und Münster;

  3. die Streitigkeiten über Ansprüche

    a) aus §§ 49 bis 61 des Bundesseuchengesetzes,

    b) aus §§ 84 bis 94 des Arzneimittelgesetzes,

    c) aus §§ 25 bis 40 des Atomgesetzes;

  4. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 26. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 bis 3 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  5. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis D – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 12.

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