Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-2154
Besetzung:
Vorsitzende Richterin am OLG Pelzner
Richter am OLG Neetix (stellvertretender Vorsitzender)
Richterin am OLG Waldeyer-Gellmann (0,5)
Richterin am LG Zellhorn (0,6)
Für die Strafverfahren 20 KLs 4/20 und 20 KLs 7/23 bleibt Frau Richter am LG Zellhorn bis zu deren Erledigung dem Landgericht Münster zugewiesen.
Vertreter: 26. Zivilsenat, in zweiter Linie 9. Zivilsenat
Zuständigkeit:
- Unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlung – auch aus solcher gegen den Willen des Behandelten – einschließlich der Rückgriffs- und Ausgleichsansprüche gegen an der Heilbehandlung beteiligte Personen;
- die Streitigkeiten zwischen dem Verband der privaten Krankenversicherungen und einzelnen Krankenhäusern gemäß § 17 Abs. 1 KHEntG;
zu Nr. 1.) und 2.):
aus den Landgerichtsbezirken
Dortmund, Essen, Hagen und Münster; - die Streitigkeiten über Ansprüche
a) aus §§ 49 bis 61 des Bundesseuchengesetzes,
b) aus §§ 84 bis 94 des Arzneimittelgesetzes,
c) aus §§ 25 bis 40 des Atomgesetzes; - aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 26. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 bis 3 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;
- die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis D – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 12.