Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-2151
  
Besetzung:
   

Vorsitzender Richter am OLG Fiolka
Richterin am OLG Hofstra (stellvertretende Vorsitzende)
Richter am OLG Vinke
Richterin am OLG Giebeler   

Vertreter: 25. Zivilsenat, in zweiter Linie 2. Zivilsenat

   
Zuständigkeit:  

  1. Die Streitigkeiten über

    a) gesetzliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung, insbesondere aus §§ 823 bis 853 BGB, soweit diese nicht dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3) unterfallen oder dem 2. Zivilsenat unter Nr. 7, dem 8. Zivilsenat unter Nr. 1b, dem 17. Zivilsenat unter Nr. 3, dem 18. Zivilsenat unter Nr. 6, dem 27. Zivilsenat unter Nr. 6 und 9b, dem 28. Zivilsenat unter Nr. 2, dem 30. Zivilsenat unter Nr. 2 oder dem 34. Zivilsenat unter Nr. 2 zugewiesen sind;

    b) Ansprüche aus der gesetzlichen Haftung nach dem Haftpflichtgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz sowie aus einer sonstigen gesetzlichen Gefährdungshaftung, soweit nicht der 11. Zivilsenat zuständig ist;

    c) Ansprüche gegen einen Versicherer aus § 115 VVG und § 12 PflVG;

    d) Ansprüche aus der gesetzlichen Haftung eines Trägers öffentlicher Gewalt – auch für hoheitliches Verhalten – bei Teilnahme am Land- und Wasserverkehr, insbesondere am öffentlichen Straßenverkehr, und zwar unabhängig von der Rechtsgrundlage;

    e) die in §§ 110 und 111 SGB VII bezeichneten Ansprüche;

    f) Ansprüche aus §§ 228, 231 und 904 BGB;

    soweit der Name des Beklagten mit den Buchstaben A, B, C, E, I, K, P, Q, R, S, U oder X beginnt;

  2. unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über Ansprüche aus der Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer, soweit nicht der 15. Zivilsenat zuständig ist;


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