Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-5232/-5332
   
Besetzung:
   
Vorsitzende Richterin am OLG Dr. Laws (0,1) *
Richter am OLG Dr. F. Jungermann (0,3) *
Richter am OLG Dr. Yuen (0,5) * #
Richter am LG Kahlert
     
* auch Verwaltung
# für das Verfahren 31 MK 1/21 Mitglied im 31. Zivilsenat

Für den Richter am OLG Yuen ist die Tätigkeit in Bezug auf das Verfahren 31 MK 1/21 vorrangig gegenüber seiner Tätigkeit im 7. Zivilsenat.
   
Vertreter: 1. Zivilsenat, in zweiter Linie 29. Zivilsenat
   

Zuständigkeit: 

  1. Die Streitigkeiten über Ansprüche in Wechsel- und Schecksachen;

  2. die Streitigkeiten über

    a) gesetzliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung, insbesondere aus §§ 823 bis 853 BGB, soweit diese nicht dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3) unterfallen oder dem 2. Zivilsenat unter Nr. 7, dem 8. Zivilsenat unter Nr. 1b, dem 17. Zivilsenat unter Nr. 3, dem 18. Zivilsenat unter Nr. 6, dem 27. Zivilsenat unter Nr. 6 und 9b, dem 28. Zivilsenat unter Nr. 2, dem 30. Zivilsenat unter Nr. 2 oder dem 34. Zivilsenat unter Nr. 2 zugewiesen sind;

    b) Ansprüche aus der gesetzlichen Haftung nach dem Haftpflichtgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz sowie aus einer sonstigen gesetzlichen Gefährdungshaftung, soweit nicht der 11. Zivilsenat zuständig ist;

    c) Ansprüche gegen einen Versicherer aus § 115 VVG und § 12 PflVG;

    d) Ansprüche aus der gesetzlichen Haftung eines Trägers öffentlicher Gewalt – auch für hoheitliches Verhalten – bei Teilnahme am Land- und Wasserverkehr, insbesondere am öffentlichen Straßenverkehr, und zwar unabhängig von der Rechtsgrundlage;

    e) die in §§ 110 und 111 SGB VII bezeichneten Ansprüche;

    f) Ansprüche aus §§ 228, 231 und 904 BGB;

    soweit der Name des Beklagten mit den Buchstaben M, N, T, V oder W beginnt;

  3. Die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 1.


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