Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-1454
   
Besetzung:
   
Vorsitz: N. N.
Richter am OLG Ibrom (stellvertretender Vorsitzender) *
Richterin am OLG Kluge *
Richter am OLG Terp (0,4) * +
Richterin am AG Kohle *

auch 5. Senat für Familiensachen
+ auch 11. Senat für Familiensachen/43. Zivilsenat

Für den Richter am Oberlandesgericht Ibrom, die Richterin am Oberlandesgericht Kluge und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Brinkmann ist die Wahrnehmung der Geschäfte im 5. Senat für Familiensachen vorrangig gegenüber ihrer Tätigkeit im 33. Zivilsenat.

Vertreter: 2. Senat für Familiensachen, in zweiter Linie 1. Senat für Familiensachen


Zuständigkeit:

  1. Unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über Ansprüche aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und Prozessagenten sowie der von Art. 1 § 1 RBerG bzw. § 10 Abs. 1 RDG erfassten Personen, soweit sie die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen betreffen, und der Streitigkeit eine Familiensache im Sinne des § 23b GVG zugrunde liegt;

  2. unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über innere Rechtsverhältnisse einer Gemeinschaft im Sinne von §§ 741 ff. BGB zwischen Eheleuten oder geschiedenen Eheleuten, soweit es sich nicht um eine Familiensache handelt;

  3. im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1.) und Nr. 2.) – ohne Beschränkung auf Sachen aus bestimmten Landgerichtsbezirken – die Streitigkeiten nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG);

  4. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis C – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 4.

zurück zur Übersichtsseite der Zivilsenate