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Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen – JAG NRW) vom 11. März 2003; zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224)
Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen – JAG NRW) vom 11. März 2003; zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2021 (GV. NRW S. 1190), in Kraft getreten am 17. Februar 2022