Die staatliche Pflichtfachprüfung ist neben der universitären Schwerpunktbereichsprüfung Teil der ersten Prüfung.
- Meldevordruck und Anmeldefristen
Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung - Merkblätter
Umfassende Informationen zur staatlichen Pflichtfachprüfung - Gesetzliche Grundlagen
Das Juristenausbildungsgesetz NRW 2003 sowie 2021 und die Juristenausbildungsgebührenordnung - Aufsichtsarbeiten
Informationen zu Aufsichtsarbeiten und zugehörigen Fragen - Mündliche Prüfung
Informationen zur mündlichen Prüfung und zugehörigen Fragen - Weiterführende Links
Weitere Justizprüfungsämter, zweite juristische Staatsprüfung
Meldevordruck und Anmeldefristen
Für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist zwingend der Meldevordruck zu benutzen, der für das individuell gewünschte Prüfungsverfahren vorgesehen ist. Der Meldevordruck und weitere Informationen finden Sie unter Justizprüfungsamt von A bis Z "Meldevordruck".
Zu beachten sind dabei jeweils die Anmeldefristen. Näheres dazu finden Sie unter Justizprüfungsamt von A bis Z "Anmeldefristen".
- Merkblatt zum Verfahren
Informationen zur Meldung und Zulassung - Merkblatt zur Abschichtung
Informationen zur Aufteilung der Aufsichtsarbeiten - Merkblatt zum Freiversuch/Freisemester (§ 25 JAG NRW)
Informationen zum Freiversuch und Voraussetzungen für ein Freisemester - Merkblatt zum Verbesserungsversuch
Informationen zur Möglichkeit der Notenverbesserung - Merkblatt zum Wiederholungsversuch
Hinweise zur Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung
Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeit
Hinweise zum Rechtspflege- und Verwaltungspraktikum
Gesetzliche Grundlagen
• Das Juristenausbildungsgesetz NRW 2003
Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen – JAG NRW vom 11. März 2003. Zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224).
• Das Juristenausbildungsgesetz NRW 2021
Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen – JAG NRW) vom 11. März 2003. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2021 (GV. NRW. S. 1190), in Kraft getreten am 17. Februar 2022.
• Juristenausbildungsgebührenordnung (JAGebO)
Gebühren für den Notenverbesserungsversuch und das Widerspruchsverfahren
Informationen zur Ladung und Mitteilung der Ergebnisse, zu Prüfungsorten, zu Klausurterminen (Jahresübersicht) und zu Weisungen für die Aufsichtsarbeiten sowie Informationen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 JAG NRW 2003/2022 und zur Kennzifferliste der geladenen Prüflinge finden Sie unter Justizprüfungsamt von A bis Z "Aufsichtsarbeiten".
Allgemeine Informationen und Informationen zu Prüfungsorten, zu Prüfungsterminen, Informationen zum Vortrag, zum Notenrechner und für Zuhörerinnen und Zuhörer finden Sie unter Justizprüfungsamt A bis Z "Mündliche Prüfung".
Neben dem Justizprüfungsamt Hamm sind auch die Justizprüfungsämter Düsseldorf und Köln in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung zuständig. Zuständig für die zweite juristische Staatsprüfung ist das Landesjustizprüfungsamt NRW mit Sitz in Düsseldorf.
- Justizprüfungsamt Düsseldorf
Internetauftritt des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Justizprüfungsamt - Justizprüfungsamt Köln
Internetauftritt des Oberlandesgerichts Köln - Justizprüfungsamt - Zweite juristische Staatsprüfung
Alles Wissenswerte zur Prüfung auf einen Blick