Für den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 66 Abs. 2a Satz 3HG NRW ist der Antragsvordruck
zu verwenden.
Für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist der Meldevordruck
zu verwenden.
Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 JAG können mit den nachfolgenden Vordrucken beantragt werden:
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 1 JAG (längere schwere Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit);
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 2 JAG (Behinderung);
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 3 JAG (Auslandsstudium);
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 4 JAG (fachspezifische Fremdsprachenausbildung, Ausbildung im Bereich Digitalisierung und Recht);
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 5 JAG (Verfahrenssimulation);
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 7 JAG (Mitgliedschaft in einem Gremium der Hochschule oder Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten)
Für die Anerkennung bereits abgeleisteter Praktika benutzen Sie bitte diesen Vordruck
.
Die Anträge auf Bewilligung von Freisemestern und Anerkennung von Praktika können per E-Mail
mit angehängten Nachweisen eingereicht werden. Angehängt werden sollten möglichst nur PDF-Dokumente im DIN A4-Format. Bitte keine in die E-Mail eingebetteten Dokumente senden. Die Dokumente dürfen auch nicht über eine Cloud eingereicht werden. Die Nachweise sind mit der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Original vorzulegen.
Alle weiteren Anträge sind schriftlich oder per E-Mail
zu stellen, ohne dass dafür Vordrucke vorgesehen wären. Haben Sie sich bereits zur staatlichen Pflicht angemeldet, dann senden Sie bitte E-Mails immer von der E-Mail-Adresse, die Sie bei der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung angegeben haben oder fügen einen Scan Ihres Personalausweises bei, sofern sich die E-Mail-Adresse geändert hat. Dies gilt insbesondere für die Änderung der Anschrift.
Werden Nachweise angehängt, sollten diese möglichst nur als PDF-Dokumente im DIN A4-Format angefügt werden. Bitte keine in die E-Mail eingebettete Dokumente senden.
Wichtig:
Es werden keine kompletten Meldeunterlagen vorab geprüft!
Anträge auf Anerkennung von Zulassungsvoraussetzungen
Zwischenprüfungs- und Schwerpunktbereichszeugnisse der Universität bedürfen keiner Anerkennung. Sie sind im Original den Meldeunterlagen beizufügen.
