Für den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 66 Abs. 2a Satz 3HG NRW ist der Antragsvordruck
zu verwenden.
Für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist der Meldevordruck
zu verwenden.
Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 JAG können mit den nachfolgenden Vordrucken beantragt werden:
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 1 JAG (längere schwere Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit);
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 2 JAG (Behinderung);
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 3 JAG (Auslandsstudium);
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 4 JAG (fachspezifische Fremdsprachenausbildung, Ausbildung im Bereich Digitalisierung und Recht);
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 5 JAG (Verfahrenssimulation);
- Freisemester gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 7 JAG (Mitgliedschaft in einem Gremium der Hochschule oder Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten)
Für die Anerkennung bereits abgeleisteter Praktika benutzen Sie bitte diesen Vordruck
.
Die Anträge auf Bewlligung von Freisemestern und Anerkennung von Praktika können per E-Mail
mit angehängten Nachweisen eingereicht werden. Angehängt werden sollten möglichst nur PDF-Dokumente im DIN A4-Format. Bitte keine in E-Mail eingebettete Dokumente senden. die Nachweise sind mit der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Original vorzulegen.
Alle weiteren Anträge sind schriftlich oder per E-Mail
zu stellen, ohne dass dafür Vordrucke vorgesehen wären. Haben Sie sich bereits zur staatlichen Pflicht angemeldet, dann senden Sie bitte E-Mails immer von der E-Mail-Adresse, die Sie bei der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung angegeben haben oder fügen einen Scan Ihres Personalausweises bei, sofern sich die E-Mail-Adresse geändert hat. Dies gilt insbesondere für die Änderung der Anschrift.
Werden Nachweise angehängt, sollten diese möglichst nur als PDF-Dokumente im DIN A4-Format angefügt werden. Bitte keine in die E-Mail eingebettete Dokumente senden.
Wichtig:
Es werden keine kompletten Meldeunterlagen vorab geprüft!
Anträge auf Anerkennung von Zulassungsvoraussetzungen
Zwischenprüfungs- und Schwerpunktbereichszeugnisse der Universität bedürfen keiner Anerkennung. Sie sind im Original den Meldeunterlagen beizufügen.
