Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 JAG NRW bleibt für die Teilnahme an einer Verfahrenssimulation, die von einer inländischen oder ausländischen Hochschule in deutscher oder fremder Sprache durchgeführt wurde, ein Semester bei der Berechnung der Fachsemesterzahl unberücksichtigt, wenn der Prüfling einen Arbeitsaufwand hatte, der dem Aufwand von mindestens sechzehn Semesterwochenstunden entspricht und ein Leistungsnachweis erworben wurde.
Ein Leistungsnachweis kann nicht zugleich als Beleg der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 2 JAG NRW 2003/2021 (Zwischenprüfung) oder des § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW 2021 (für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Aufsichtsarbeiten oder Hausarbeiten) oder des § 28 Abs. 3 Satz 3 JAG NRW 2003/2021 (Schwerpunktbereichsprüfung) eingesetzt werden (§ 25 Abs. 4 JAG NRW 2003/2021).
Für den Antrag auf Bewilligung eines Freisemesters aufgrund der Teilnahme an einer Verfahrenssimulation nutzen Sie bitte diesen Vordruck
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Welche Unterlagen beizufügen sind, können Sie dem Vordruck entnehmen.
Der Antrag auf Bewilligung des Freisemesters kann per E-Mail
mit angehängten Nachweisen eingereicht werden. Angehängt werden sollten möglichst nur PDF-Dokumente im DIN A4-Format. Bitte keine in die E-Mail eingebettete Dokumente senden.
Die Nachweise sind mit der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Original vorzulegen.
