Der ambulante Soziale Dienst (aSD) ist das größte Arbeitsfeld der sozialen Dienste in der Justiz und ist an jedem Sitz eines Landgerichtes eingerichtet. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Strafrechtssystems mit dem Ziel, straffällig gewordenen Menschen bei der Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen. Seine Tätigkeit verbindet soziale Verantwortung mit rechtlicher Kontrolle und leistet so einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit.