Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sorgen Sie dafür, dass es zu einem gerechten Ausgleich zwischen Gläubigerin bzw. Gläubiger und Schuldnerin bzw. Schuldner kommt. Dabei geht es nicht nur um die Interessen der Gläubigerinnen bzw. Gläubiger. Sie haben auch immer den Schutz der Schuldnerin bzw. des Schuldners im Blick.

Zu Ihren Aufgaben gehören das Überbringen der Vollstreckungsbescheide, die Ladungen und die konkreten Vollstreckungen. Dazu sind Sie als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher auch im Außendienst unterwegs und besuchen persönlich die betreffenden Schuldnerinnen bzw. Schuldner.

Bei Zwangsvollstreckungsverfahren sorgen Sie eigenverantwortlich dafür, dass alle damit verbundenen Abläufe möglichst schnell, aber auch fair und gütlich geregelt werden. So können Sie zum Beispiel mit der Schuldnerin bzw. dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbaren.
Falls eine Ratenzahlung beispielsweise nicht vereinbart werden kann, müssen Sie, beispielsweise Möbel, Autos, Schmuck oder technische Geräte pfänden und diese Gegenstände zum Beispiel durch eine Versteigerung in Geld umwandeln. In Ihren Verantwortungsbereich fallen aber auch Zwangsräumungen von Wohnungen oder das Durchführen behördlich angeordneter Kindesherausgaben.

Darüber hinaus gehört zu Ihren Aufgaben das Ermitteln der Vermögensverhältnisse von Schuldnerinnen bzw. Schuldnern, wenn gerichtlich die Vermögensauskunft gefordert ist. Außerdem überbringen Sie gerichtliche wie außergerichtliche Schriftstücke an beide Konfliktparteien.

Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher organisieren Sie Ihren Bürobetrieb grundsätzlich eigenständig und auf eigene Rechnung, mit eigenen Bürokräften und Büroräumen außerhalb des Amtsgerichts – oft auch in Bürogemeinschaften. Bürgerinnen und Bürger können Sie entweder direkt oder über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle eines Amtsgerichts beauftragen.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte Sprung in einen anderen Internetauftritt.

Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherin
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