Die Ausbildung richtet sich nach der Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte (APO JFW NRW) .
Die Lehrpläne konkretisieren den Lehrstoff und geben den Zeitrahmen vor, in dem die einzelnen Themen zu behandeln sind.
Daneben regelt die Lehrordnung Inhalt und Aufbau der fachtheoretischen Ausbildung, die Art und Form der Lehrveranstaltungen sowie der theoretischen Leistungen. Sie dient der Information aller an der Ausbildung Beteiligten.
Lehrordnung und Lehrpläne für den zweijährigen Vorbereitungsdienst
Stand: November 2020