Ich habe mich beworben, wie geht es weiter?
Der Eingang Deiner online über das Bewerbungsportal eingereichten Unterlagen wird Dir per E-Mail bestätigt.
Anschließend prüfen wir Deine Unterlagen sorgfältig und hoffen, dass wir Dich zu unserem zweiteiligen Auswahlverfahren einladen können. Falls wir Dich nicht einladen können, erhältst Du ebenfalls eine Mitteilung.
Als erstes wirst Du zu einem Einstellungstest eingeladen. Geprüft wird unter anderem Deine Fähigkeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik, Dein logisches Denkvermögen und Dein Organisationstalent.
Bist Du eine passende Kandidatin oder ein passender Kandidat für uns, dann laden wir Dich zu einem Vorstellungsgespräch ein. Im Rahmen des Gesprächs möchten wir Dich kennenlernen und Dir gleichzeitig die Möglichkeit bieten, auch uns kennenzulernen.
Innerhalb weniger Tage teilen wir Dir das Ergebnis in Form einer Zu- oder Absage mit.
Gibt es eine Unterbringungsmöglichkeit am Ausbildungszentrum der Justiz?
Sofern Du im Ausbildungszentrum der Justiz in Essen untergebracht werden möchtest, ist für die Unterkunft und Verpflegung ein Beitrag in Höhe von ca. 125 Euro monatlich zu zahlen (weitere Informationen zum Ausbildungszentrum der Justiz ).
Wo findet die praktische Ausbildung statt?
In der fachpraktischen Ausbildung lernst Du die Tätigkeiten einer Justizfachwirtin oder eines Justizfachwirtes (m/w/d) auf allen Rechtsgebieten kennen und wirst daher an verschiedenen Amtsgerichten, Landgerichten und bei der Staatsanwaltschaft in der Nähe Deines Wohnorts eingesetzt.
Werde ich nach der Ausbildung übernommen?
Die Ausbildungsplätze, die zur Verfügung stehen, bilden grundsätzlich auch unseren Bedarf ab, den wir an Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten (m/w/d) benötigen. Dass Du nach Deiner Ausbildung als Beamtin bzw. Beamter auf Probe und später auf Lebenszeit übernommen wirst, ist daher sehr wahrscheinlich.