Sie

  • sorgen für die Sicherheit in Terminen und Sitzungen,
  • entscheiden im Rahmen der Eingangskontrolle, falls notwendig auch mittels einer manuellen Personenkontrolle, wer Zutritt zu unseren Behörden erhält,
  • führen Gefangene zu Terminen und Sitzungen vor,
  • bewachen die vorgeführten und in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude und
  • übernehmen/unterstützen nach Anweisung das Festhalten, vorläufige Festnehmen, Vorführen oder Verhaften einer Person sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.

Daneben können Sie auch mit anderen Aufgaben im Rahmen der Justizorganisation, z. B. im Archiv oder in der Logistik, betraut werden.
Sie sehen – mit Ihrer Präsenz und Ihrem Einsatz tragen Sie als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister nicht nur entscheidend zur Sicherheit in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften bei, sondern auch zu der Erfahrung, die Bürgerinnen und Bürger mit der Justiz machen. 

Justizwachtmeisterin und Justizwachtmeister
Wissenswerte und nützliche Informationen zu diesem Beruf