Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-2154
  
Besetzung:
   
Vorsitzende Richterin am OLG Pelzner
Richter am OLG Neetix (stellvertretender Vorsitzender)
Richterin am OLG Waldeyer-Gellmann (0,5)
Richterin am LG Hilgenstock (0,5)

Vertreter: 26. Zivilsenat, in zweiter Linie 9. Zivilsenat


Zuständigkeit:   

  1. Unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über Ansprüche

    a) aus Heilbehandlung – auch aus solcher gegen den Willen des Behandelten –, 

    b) aus kosmetischen Eingriffen, die durch Angehörige heilbehandelnder Berufe vorgenommen worden sind,

    c) aus der Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheker sowie

    d) aus der Pflege von Menschen durch Pflegeeinrichtungen oder Personen, die die Pflege beruflich betreiben,

    einschließlich der Rückgriffs- und Ausgleichsansprüche gegen hieran beteilige Personen,

  2. die Streitigkeiten zwischen dem Verband der privaten Krankenversicherungen und einzelnen Krankenhäusern gemäß § 17 Abs. 1 KHEntG;

    zu Nr. 1.) und 2.):
    aus den Landgerichtsbezirken

                                               Dortmund, Essen, Hagen und Münster;

  3. die Streitigkeiten über Ansprüche

    a) aus §§ 56 bis 67 des Infektionsschutzgesetzes,

    b) aus §§ 84 bis 94 des Arzneimittelgesetzes,

    c) aus §§ 25 bis 40 des Atomgesetzes;

  4. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 26. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 bis 3 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  5. unter Anrechnung auf den Turnus gem. Teil I A 4.4.4 aus dem mit Ablauf des 31.12.2024 vorhandenen Bestand des 9. Zivilsenats und des 21. Zivilsenats ohne Beschränkung auf bestimmte LG-Bezirke die Verfahren, für die eine Zuständigkeit nach Nr. 1 lit. c begründet wäre;

  6. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis D – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 0;

  7. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 0.

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