Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-1952
  
Besetzung:
   

Vorsitzender Richter am OLG Schossier
Richterin am OLG Albert
Richterin am OLG Biallaß *
Richterin am LG Monegel

* auch Verwaltung

Vertreter: 15. Zivilsenat, in zweiter Linie 34. Zivilsenat

   

Zuständigkeit:

  1. Die Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Erbrecht, einschließlich der Ansprüche aus Rechtsgeschäften, die eine vorweggenommene Erbfolge zum Gegenstand haben;

  2. die Berufungen und Beschwerden in den in § 1 LwVfG bezeichneten Angelegenheiten; ferner die in § 50 LwVfG bezeichneten Angelegenheiten, soweit ein mit landwirtschaftlichen Beisitzern besetztes Gericht zuständig ist;

  3. die Beschwerden in landwirtschaftlichen Entschuldungssachen (VO vom 5. Juli 1948, VOBl. BZ S. 199);

  4. die Bestimmung des zuständigen Gerichts und die Beschwerden gegen die Ablehnung einer Zuständigkeitsbestimmung, soweit ein Landwirtschaftsgericht beteiligt ist;

  5. die Beschwerden nach § 12 Abs. 3 BJagdG;

  6. die Aufgaben des Fideikommisssenates;

  7. die dem Oberlandesgericht zugewiesenen Stiftungssachen;

  8. die Nachlass- und Teilungssachen nach § 342 FamFG

    aus den Landgerichtsbezirken

                                               Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Bochum, Hagen und Siegen

    einschließlich der dem 15. Zivilsenat unter Nr. 2 in Nachlass- und Teilungssachen nicht zugewiesenen Beschwerden und weiteren Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Kostenordnung und des Gerichts- und Notarkostengesetzes;

  9. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 17.

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Aus den Gründen zu Ziffer I. des 3. Änderungsbeschlusses vom 27.02.2026 zum Präsidialbeschluss vom 16.12.2025 wird Teil II A. der Geschäftsverteilung für das Jahr 2026 – Zuständigkeit der Zivilsenate – mit Wirkung ab dem 01.03.2026 wie folgt geändert:

Dem 10. Zivilsenat wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 9 – Turnuskreis M – die Turnuszahl 15 zugewiesen.