Telefonnummer der Serviceienheit:
02381 272-2401
  
Besetzung:
   

Vorsitzender Richter am OLG Dr. Gundlach
Richter am OLG Dr. Falkenkötter (stellvertretender Vorsitzender)
Richter am OLG Dr. Jungkamp (0,5) *

Vertreter: 21. Zivilsenat, in zweiter Linie 12. Zivilsenat   


Zuständigkeit:

  1. Die Streitigkeiten über Ansprüche aus privatrechtlichen Versicherungsverhältnissen mit Ausnahme der in § 115 VVG geregelten Direktansprüche eines Dritten gegen einen Versicherer aus den Landgerichtsbezirken

                                                Bielefeld, Bochum, Detmold, Hagen und Münster;

  2. die Streitigkeiten über Ansprüche von Versicherungsnehmern gegen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater sowie über Ansprüche von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern gegen Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit privatrechtlichen Versicherungsverhältnissen aus den Landgerichtsbezirken

                                                Bielefeld, Bochum, Detmold, Hagen und Münster;

  3. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 6. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1., 2. und 4. betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  4. im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1. und 2. ohne Beschränkung auf Sachen aus bestimmten Landgerichtsbezirken: die Streitigkeiten nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG);

  5. der Senat übernimmt den mit Ablauf des 31.12.2025 vorhandenen Bestand des 42. Zivilsenats; die Anrechnung auf den Turnus erfolgt gem. Teil I A 4.4.4.;

  6. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 14.

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Aus den Gründen zu Ziffer I. und II. des 4. Änderungsbeschlusses vom 02.03.2026 zum Präsidialbeschluss vom 16.12.2025 wird Teil II A. der Geschäftsverteilung für das Jahr 2026 – Zuständigkeit der Zivilsenate – mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

Dem 20. Zivilsenat wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 6 – Turnuskreis M – die Turnuszahl 10 zugewiesen.