Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-1851
Besetzung:
Vorsitzende Richterin am OLG Siemers
Richter am OLG Eimler (stellvertretender Vorsitzender)
Richterin am OLG Klenk (0,75)
Richterin am OLG Dr. Sy
Richterin am LG Mönninghoff (0,67)
Vertreter: 4. Zivilsenat, in zweiter Linie 21. Zivilsenat
Zuständigkeit:
- Die Streitigkeiten
a) über Ansprüche aus Dienst-, Dienstverschaffungs- und Werkverträgen – mit Einschluss der Baubetreuungs- und Träger-Bewerberverträge und mit Ausnahme der Bankgeschäfte,
b) wegen der Vertiefung eines Nachbargrundstücks,
aus den Landgerichtsbezirken
Arnsberg, Bochum und Siegen; - die Streitigkeiten
a) über Ansprüche aus Verträgen über die Herstellung, die Veräußerung, den Vertrieb, die Wartung oder die Gebrauchsüberlassung von Hardware und/oder Software von Computern und Computersystemen, auch soweit sie Teile von Maschinen und Anlagen werden sollen oder sind;
b) aus sog. Streaming, d.h. der kontinuierlichen Übertragung von Audio- oder Videodaten über das Internet, wobei die Daten bereits während der Übertragung wiedergegeben werden können, ohne dass sie vollständig heruntergeladen werden müssen; - aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 21. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;
- die Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1 – ohne Beschränkung auf Sachen aus bestimmten Landgerichtsbezirken –;
- die Streitigkeiten nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz– VDuG) im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1 – ohne Beschränkung auf Sachen aus bestimmten Landgerichtsbezirken – ;
- die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis AS – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 0;
- die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis BAU – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 3;
- die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 0.
