Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-1851
  
Besetzung:
   

Vorsitzende Richterin am OLG Siemers
Richter am OLG Eimler (stellvertretender Vorsitzender)
Richterin am OLG Klenk (0,75)
Richterin am OLG Dr. Sy
Richterin am LG Mönninghoff (0,67)

Vertreter: 4. Zivilsenat, in zweiter Linie 21. Zivilsenat


Zuständigkeit:

  1.  Die Streitigkeiten

    a) über Ansprüche aus Dienst-, Dienstverschaffungs- und Werkverträgen – mit Einschluss der Baubetreuungs- und Träger-Bewerberverträge und mit Ausnahme der Bankgeschäfte,

    b) wegen der Vertiefung eines Nachbargrundstücks,

    aus den Landgerichtsbezirken

                                               Arnsberg, Bochum und Siegen;

  2. die Streitigkeiten
    a) über Ansprüche aus Verträgen über die Herstellung, die Veräußerung, den Vertrieb, die Wartung oder die Gebrauchsüberlassung von Hardware und/oder Software von Computern und Computersystemen, auch soweit sie Teile von Maschinen und Anlagen werden sollen oder sind;

    b) aus sog. Streaming, d.h. der kontinuierlichen Übertragung von Audio- oder Videodaten über das Internet, wobei die Daten bereits während der Übertragung wiedergegeben werden können, ohne dass sie vollständig heruntergeladen werden müssen;

  3. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 21. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  4. die Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1 – ohne Beschränkung auf Sachen aus bestimmten Landgerichtsbezirken –;

  5. die Streitigkeiten nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz– VDuG) im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1 – ohne Beschränkung auf Sachen aus bestimmten Landgerichtsbezirken – ;

  6. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis AS – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 0;

  7. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis BAU – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 3;

  8. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 0.

  

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