Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-2351/-2353
  
Besetzung:
   

Vorsitzender Richter am OLG Walter (0,7) *#
Richter am OLG Weiß #
Richter am LG Dr. Dehmel #
    
* auch Verwaltung
# auch 16. Zivilsenat
    
Vertreter: 2. Zivilsenat, in zweiter Linie 28. Zivilsenat

   
Zuständigkeit: 

  1. Die Streitigkeiten über Ansprüche aus einem dinglichen Vorkaufsrecht und aus Verpflichtungsgeschäften – insbesondere aus Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen –, die die Übertragung von Eigentum (einschließlich Miteigentum, Wohnungseigentum, Teileigentum usw.) an einem Grundstück oder Gebäude, die Belastung eines Grundstücks mit einem Erbbaurecht oder die Übertragung eines solchen Rechts zum Gegenstand haben, einschließlich der Ansprüche auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung dieser Ansprüche;

  2. die Streitigkeiten über Ansprüche wegen Enteignung, enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriffs oder Aufopferung für das gemeine Wohl, soweit sie nicht neben solchen öffentlich-rechtlichen Ansprüchen geltend gemacht werden, die dem 11. oder 27. Zivilsenat zugewiesen sind;

  3. die Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, soweit das streitgegenständliche Verfahren die Sachbehandlung durch den 11. Zivilsenat selbst betrifft;

  4. die Streitigkeiten über Ansprüche aus Reiseverträgen (§§ 651a bis 651m BGB);

  5. die Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit diese nicht dem 26. Zivilsenat unter Nr. 3.) zugewiesen sind;

  6. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis AS – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 2;

  7. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 15.

 

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