Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-2304
Besetzung:
Vorsitzender Richter am OLG Grewer
Richterin am OLG Reiter (stellvertretende Vorsitzende)
Richterin am OLG Steinke
Richter am OLG Dr. Metzler
Vertreter: 27. Zivilsenat, in zweiter Linie 22. Zivilsenat
Zuständigkeit:
- Unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über Ansprüche aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und Prozessagenten sowie der von Art. 1 § 1 RBerG bzw. § 10 Abs. 1 RDG erfassten Personen, soweit sie die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen betreffen, und nicht dem 6., 11., 20., 27. oder 33. Zivilsenat zugewiesen sind. Wird ein solcher Anspruch damit begründet, dass in einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit ein Rechtsmittel nicht ordnungsgemäß eingelegt oder begründet worden sei, ist der Senat zuständig, der diese Streitigkeit zu bearbeiten hätte;
- unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über Ansprüche aus der Berufstätigkeit von Patentanwälten;
- aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 17. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 5. betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;
- die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis FK – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 2;
- die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis AS – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 0;
- die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 0.
