Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-1454
Besetzung:
Vorsitzender Richter am OLG Prautsch *
Richter am OLG Ibrom (stellvertretender Vorsitzender) *
Richterin am OLG Kluge *
Direktor des AG Dr. Arndt *
* auch 5. Senat für Familiensachen
Vertreter: 2. Senat für Familiensachen, in zweiter Linie 1. Senat für Familiensachen
Zuständigkeit:
- Unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über Ansprüche aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und Prozessagenten sowie der von Art. 1 § 1 RBerG bzw. § 10 Abs. 1 RDG erfassten Personen, soweit sie die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen betreffen, und der Streitigkeit eine Familiensache im Sinne des § 23b GVG zugrunde liegt;
- unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über innere Rechtsverhältnisse einer Gemeinschaft im Sinne von §§ 741 ff. BGB zwischen Eheleuten oder geschiedenen Eheleuten, soweit es sich nicht um eine Familiensache handelt;
- im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1.) und Nr. 2.) – ohne Beschränkung auf Sachen aus bestimmten Landgerichtsbezirken – die Streitigkeiten nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG).