Der hinterlegte Geschäftsverteilungsplan PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (566 KB – 84 Seiten nebst 9 Seiten Anhang) vom 16.12.2022 gibt den Stand vom 01.01.2023 wieder.

Die Änderungen der Zuständigkeit gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, für alle ab dem 01.01.2023 eingehenden Verfahren.

Der vom Präsidium des Oberlandesgerichts zum 01.01. eines Jahres beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist der jeweilige Geschäftsverteilungsplan, der in seiner aktuellen Fassung die Anlass-, Berichtigungs- und Ergänzungsbeschlüsse des Präsidiums im laufenden Geschäftsjahr berücksichtigt.


Den aktuellen Stand der Besetzung bzw. die Zuständigkeit der Senate können Sie den jeweiligen Seiten der Zivilsenate, der Senate für Familiensachen und der Strafsenate entnehmen.