Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-1601
  
Besetzung:
   

Vorsitzender Richter am OLG Hammermann *
Richter am OLG Wesseler (stellvertretender Vorsitzender) (0,9) *
Richterin am OLG Elbert *
Richter am OLG Rienhöfer *

* auch 44. Zivilsenat    

Die Tätigkeit im 12. Senat für Familiensachen hat Vorrang vor der Tätigkeit im 44. Zivilsenat.

Vertreter: 9. Senat für Familiensachen, in zweiter Linie 2. Senat für Familiensachen

Zuständigkeit: 

  1. Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bünde, Höxter, Kamen, Lübbecke, Lünen und Rahden;
       
  2. die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen in Abstammungssachen (§ 169 FamFG); 
  3. Streitigkeiten über Auskünfte, die das Recht auf Kenntnis der Abstammung betreffen;

  4. die aus dem Turnus in Familiensachen (Teil I B 3.4.1) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 16.

     

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