Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-5023
     
Besetzung:
   
Vorsitzende Richterin am OLG Kleinod (0,9) *#
Richterin am OLG Kern (stellvertretende Vorsitzende) (0,9) *°
Richterin am OLG Schmidt *+
Richterin am OLG Profin Dr. Goeckenjan (0,125)
Richterin am LG Neumann (0,75) *
Richterin am LG Dr. Trappe (0,75)

* auch 46. Zivilsenat
# auch Anwaltsgerichtshof
° auch Verwaltung
+ auch 6. Strafsenat

Die Tätigkeit im 1. Strafsenat  hat Vorrang vor der Tätigkeit im 46. Zivilsenat.

Für die Richterin am Oberlandesgericht Kleinod ist die Wahrnehmung der Geschäfte des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vorrangig gegenüber ihrer Tätigkeit im 1. Strafsenat und 46. Zivilsenat.

Vertreter: 4. Strafsenat, in zweiter Linie 5. Strafsenat
   

Zuständigkeit: 

  1. Die Revisionen, Beschwerden betreffend Haftentscheidungen (§§ 304, 310 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 112 ff. StPO) sowie Entscheidungen über die einstweilige Unterbringung (§ 126a StPO) und Entscheidungen über die Fortdauer der Untersuchungshaft sowie der einstweiligen Unterbringung (§§ 121, 122 StPO) aus den Bezirken der Landgerichte

                                             Dortmund und Siegen;

  2. die Anträge auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Justizverwaltungsakten in Angelegenheiten der Strafrechtspflege und der Vollzugsbehörden (§§ 23 bis 30 EGGVG);

  3. die Rechtsmittel nach dem Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie die Verfahren auf Bestimmung des zuständigen Gerichts nach diesem Gesetz;

  4. die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern im Zusammenhang mit der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe oder der Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe;

  5. die aus dem Turnus in Strafsachen (Teil I C 3.3.2) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 14.

      

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