Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-5021
     
Besetzung:
   
Vorsitzender Richter am OLG Prof. Dr. Saal (0,6) *#+
Richter am OLG Fischbach (stellvertretender Vorsitzender) (0,5) *
Richter am OLG Jaspers (0,75) *
Richter am OLG Tewes *
Richterin am LG Sommer (0,5) *

* auch 49. Zivilsenat
+ auch Verwaltung
# auch Dienstgerichtshof

Die Tätigkeit im 4. Strafsenat hat Vorrang vor der Tätigkeit im 49. Zivilsenat.

Für den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Saal ist die Wahrnehmung der Geschäfte des Dienstgerichtshofs vorrangig gegenüber der Tätigkeit im 4. Strafsenat.
 
Vertreter: 2. Strafsenat, in zweiter Linie 3. Strafsenat
   

Zuständigkeit:

  1. Die Revisionen, Beschwerden betreffend Haftentscheidungen (§§ 304, 310 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 112 ff. StPO) sowie Entscheidungen über die einstweilige Unterbringung (§ 126a StPO) und Entscheidungen über die Fortdauer der Untersuchungshaft sowie der einstweiligen Unterbringung (§§ 121, 122 StPO) aus den Bezirken der Landgerichte

                                    Detmold, Münster und Paderborn;

  2. die Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts (z. B. §§ 4, 12 15, 19 StPO, 42, 65 JGG), soweit sie nicht dem 1. Strafsenat zugewiesen sind;

  3. die Strafund Bußgeldsachen, in denen das Oberlandesgericht als Schifffahrtsobergericht zuständig ist, sowie die Verfahren auf Bestimmung des zuständigen Gerichts in diesem Zusammenhang;

  4. die Entscheidungen, die nach dem Gesetz zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile vom 25. Mai 1990 (BGBl. I S. 966) dem Oberlandesgericht übertragen sind;

  5. die aus dem Turnus in Strafsachen (Teil I C 3.3.2) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 13.

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