Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-5024
     
Besetzung:
   
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Mölling *
Richter am OLG Dr. Tamm (stellvertretender Vorsitzender) (0,9) *#
Richter am OLG Dr. Donschen *

* auch 50. Zivilsenat
# auch Verwaltung

Die Tätigkeit im 5. Strafsenat hat Vorrang vor der Tätigkeit im 50. Zivilsenat.

Vertreter: 3. Strafsenat, in zweiter Linie 4. Strafsenat

   
Zuständigkeit:   

  1. Die Revisionen, Beschwerden betreffend Haftentscheidungen (§§ 304, 310 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 112 ff. StPO) sowie Entscheidungen über die einstweilige Unterbringung (§ 126a StPO) und Entscheidungen über die Fortdauer der Untersuchungshaft sowie der einstweiligen Unterbringung (§§ 121, 122 StPO) aus den Bezirken der Landgerichte

                              Arnsberg und Essen;

  2. die Anträge auf Festsetzung einer Pauschgebühr (§§ 42, 51 RVG);

  3. die aus dem Turnus in Strafsachen (Teil I C 3.3.2) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 16.

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