Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-5035
     
Besetzung:
   
Vorsitzender Richter am OLG Brauch *
Richterin am OLG Witte (stellvertretende Vorsitzende) *
Richterin am OLG Dr. Wappler (0,5) *
Richterin am OLG Dr. Schumacher (0,5) *#
Direktor des AG Friehoff

* auch 47. Zivilsenat
# auch Verwaltung 

Die Tätigkeit im 2. Strafsenat  hat Vorrang vor der Tätigkeit im 47. Zivilsenat.

Vertreter: 5. Strafsenat, in zweiter Linie 1. Strafsenat

   
Zuständigkeit:   

  1. Die Revisionen, Beschwerden betreffend Haftentscheidungen (§§ 304, 310 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 112 ff. StPO) sowie Entscheidungen über die einstweilige Unterbringung (§ 126a StPO) und Entscheidungen über die Fortdauer der Untersuchungshaft sowie der einstweiligen Unterbringung (§§ 121, 122 StPO) aus den Bezirken der Landgerichte

                                             Bochum und Hagen;

  2. die Entscheidungen, die nach dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) dem Oberlandesgericht übertragen sind – einschließlich der gerichtlichen Entscheidungen über Erinnerungen in diesbezüglichen Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 56 Abs. 1 S. 1 RVG –, sowie die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer nach § 78a Abs. 1 Nr. 3 GVG;

  3.  die aus dem Turnus in Strafsachen (Teil I C 3.3.2) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 15.

    

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