Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-5034
     
Besetzung:
   
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Peglau *
Richter am OLG Dirks (stellvertretender Vorsitzender) *
Richter am OLG Faßbender (0,5) *#
Richterin am OLG Bode *

* auch 48. Zivilsenat
# auch OVG NRW

Für den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Peglau, die Richter am Oberlandesgericht Dirks und Faßbender, die Richterin am Oberlandesgericht Bode sowie den Richter am Landgericht Lenerz ist die Wahrnehmung der Geschäfte im 48. Zivilsenat – mit Ausnahme der Wahrnehmung der Geschäfte aus dem Turnuskreis C – vorrangig gegenüber ihrer Tätigkeit im 3. Strafsenat. Gleichzeitig ist die Wahrnehmung der Geschäfte im 3. Strafsenat vorrangig gegenüber den Geschäften aus dem Turnuskreis C.   

Vertreter: 1. Strafsenat, in zweiter Linie 2. Strafsenat

   
Zuständigkeit:   

  1. Die Revisionen, Beschwerden betreffend Haftentscheidungen (§§ 304, 310 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 112 ff. StPO) sowie Entscheidungen über die einstweilige Unterbringung (§ 126a StPO) und Entscheidungen über die Fortdauer der Untersuchungshaft sowie der einstweiligen Unterbringung (§§ 121, 122 StPO) aus dem Bezirk des Landgerichts

                                             Bielefeld;

  2. die Rechtsmittel in Strafsachen, in denen die Strafvollstreckungskammer in der Besetzung mit drei Richtern (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 GVG) entschieden hat, soweit sie nicht dem 1. Strafsenat zugewiesen sind, sowie die Rechtsmittel gegen Alleinentscheidungen des Vorsitzenden in diesen Verfahren;

  3. die Beschwerden im Zusammenhang mit den Verfahren zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung und dem Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Maßregel gemäß § 63 StGB, sowie die Rechtsmittel gegen Alleinentscheidungen des Vorsitzenden in diesen Verfahren;

  4. die aus dem Turnus in Strafsachen (Teil I C 3.3.2) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 17.

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