
Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Im Hinblick auf die Corona-Freisemester beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite Freisemester .
Der Meldevordruck besteht aus mehreren Seiten, die sorgfältig und lesbar auszufüllen sind und einer Auflistung der der Meldung beizufügenden Anlagen. Diese Seiten (auch die Seite mit der Auflistung der Anlagen) nebst den entsprechenden Unterlagen des Prüflings sind bei dem Justizprüfungsamt einzureichen.
Bitte beachten Sie die "Anmeldefristen".