Vorübergehende Änderung bei den Anmeldefristen aufgrund des Rechtswechsels zum 17.02.2025
Auf alle Prüfungsverfahren, der Prüflinge, deren Meldungen bis zum 16.02.2025 vollständig und mit allen beizufügenden Unterlagen (§ 9 JAG NRW 2003/2021) bei dem Oberlandesgericht Hamm eingegangen sind, findet das JAG NRW in der Fassung vor dem Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 09.11.2021 (altes Recht) (mit Ausnahme der in Art. 2 Abs. 2 S. 1 ausdrücklich genannten Vorschriften) Anwendung. Diese Prüflinge sind zum nächstmöglichen Termin zu laden. Dies ist der April 2025.
Daher können abweichend von den sonst üblichen Meldefristen im Jahr 2025 Meldung für Mai 2025 und Juni 2025 erst ab dem 17.02.2025 entgegengenommen werden. Für spätere Monate gelten die üblichen Anmeldefristen, die der untenstehenden Tabelle entnommen werden können.
Für Meldungen ab dem 17.02.2025 wird ab ca. Anfang Februar 2025 ein neuer Meldevordruck zur Verfügung gestellt. Dieser ist ausschließlich zu verwenden und zwar egal, ob auf das Prüfungsverfahren das JAG NRW in der Fassung vor dem Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 09.11.2021 oder das JAG NRW in der Fassung des 2. Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 09.11.2021 anzuwenden ist.
Aufsichtarbeiten im |
Meldung |
Januar |
01.09. – 31.10. |
Februar |
01.10. – 30.11. |
März |
keine Klausuren |
April |
01.12. – 31.01. |
Mai |
01.01. – 31.03. |
Juni |
01.02. – 31.03. |
Juli |
keine Klausuren |
August |
01.04. – 31.05. |
September |
keine Klausuren |
Oktober |
01.06. – 31.07. |
November |
01.07. – 30.09. |
Dezember |
01.08. – 30.09. |
Die Fristen gelten auch für die Weitermeldung zu den einzelnen Blöcken im Rahmen der Abschichtung.
Die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist verbindlich. Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt unmittelbar nach Einreichung sämtlicher Unterlagen. Nach Zulassung ist ein Rücktritt nur mit Genehmigung möglich. Insoweit wird verwiesen auf Justizprüfungsamt von A bis Z „Rücktritt“.
Sollten mehr Meldungen vorliegen, als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze zunächst an die vorrangig zu berücksichtigenden Prüflinge (in der Regel Abschichtung, Notenverbesserer an ihrem Fristende und im Rahmen des Freiversuchs) vergeben. Ansonsten werden freie Plätze per Zufall verteilt.