Die Meldungen zur Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung müssen spätestens zu den angegebenen Terminen bei dem Justizprüfungsamt Hamm vollständig und entscheidungsreif eingereicht werden.
Aufsichtarbeiten im |
Meldung |
Januar |
01.09. – 31.10. |
Februar |
01.10. – 30.11. |
März |
keine Klausuren |
April |
01.12. – 31.01. |
Mai |
01.01. – 31.03. |
Juni |
01.02. – 31.03. |
Juli |
keine Klausuren |
August |
01.04. – 31.05. |
September |
keine Klausuren |
Oktober |
01.06. – 31.07. |
November |
01.07. – 30.09. |
Dezember |
01.08. – 30.09. |
Um den Freiversuch wahrnehmen zu können, müssen sich Prüflinge, die sich zum Ende ihres achten Fachsemesters zur Prüfung anmelden, zum Ende des Wintersemesters spätestens für die Aufsichtsarbeiten im Mai, zum Ende des Sommersemesters spätestens für die Aufsichtsarbeiten im November melden. Der Freiversuch kann bei einer vorzeitigen Meldung in jedem Monat abgelegt werden, in dem Aufsichtsarbeiten angeboten werden. Lediglich bei einer Meldung zum Fristende ist der Mai bzw. November als letzter Monat vorgeschrieben.
Die Fristen gelten auch für die Weitermeldung zu den einzelnen Blöcken im Rahmen der Abschichtung.
Die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist verbindlich. Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt unmittelbar nach Einreichung sämtlicher Unterlagen. Nach Zulassung ist ein Rücktritt nur mit Genehmigung möglich. Insoweit wird verwiesen auf Justizprüfungsamt von A bis Z „Rücktritt“.
Sollten mehr Meldungen vorliegen, als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze zunächst an die vorrangig zu berücksichtigenden Prüflinge (in der Regel Abschichtung, Notenverbesserer an ihrem Fristende und im Rahmen des Freiversuchs) vergeben. Ansonsten werden freie Plätze per Zufall verteilt.