Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-1851
Besetzung:
Vorsitzende Richterin am OLG Siemers
Richter am OLG Eimler (stellvertretender Vorsitzender)
Richterin am OLG Klenk (0,75)
Richterin am OLG Dr. Sy
Richterin am LG Dr. Bergmann (0,75)
Vertreter: 4. Zivilsenat, in zweiter Linie 21. Zivilsenat
Zuständigkeit:
- Die Streitigkeiten
a) über Ansprüche aus Dienst-, Dienstverschaffungs- und Werkverträgen – mit Einschluss der Baubetreuungs- und Träger-Bewerberverträge und mit Ausnahme der Bankgeschäfte,
b) wegen der Vertiefung eines Nachbargrundstücks,
aus den Landgerichtsbezirken
Arnsberg, Bochum, Detmold und Siegen; - die Streitigkeiten über Ansprüche aus Verträgen über die Herstellung, die Veräußerung, den Vertrieb, die Wartung oder die Gebrauchsüberlassung von Hardware und/oder Software von Computern und Computersystemen, auch soweit sie Teile von Maschinen und Anlagen werden sollen oder sind;
- aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 21. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;
- im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1 und 2 ohne Beschränkung auf Sachen aus bestimmten Landgerichtsbezirken die Streitigkeiten über Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf aus dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG);
- die Streitigkeiten nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz– VDuG)
a) im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1 und 2 – ohne Beschränkung auf Sachen aus bestimmten Landgerichtsbezirken –;
b) soweit Streitigkeiten über Ansprüche oder Rechtsverhältnisse aus Telefon- oder Telefondienstverträgen mit einem Telekommunikations- oder einem Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen betroffen sind; - die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis AS – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 3;
- die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 0.